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Allgemeine Geschäftsbedingungen

F&B Concepts (Germany) GmbH

Hansekai 3

50735 Köln

Telefon: 0221 / 954 909 90

USt-Ident Nr: DE332458829

Handelsregister: HRB 102054

zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Köln

Inhaber: Bastian Losen / Michael Franzen

Geschäftsführer: Bastian Losen

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen der F&B Concepts (Germany) GmbH (im weiteren F&B Concepts genannt), die vom Kunden (im weiteren Veranstalter genannt) beauftragt werden.

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ferner für Verträge über die mietweise Überlassung von Food Trucks zur Durchführung von Veranstaltungen wie Messen, Firmenfeiern, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der F&B Concepts.

3. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

II. Vertragsabschluss und -haftung

1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Veranstalter gegenüber der F&B Concepts zustande, diese sind die Vertragsparteien.

2. Die Gebrauchsüberlassung der angemieteten Food Trucks durch den Veranstalter an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung der F&B Concepts.

3. Die Haftung der F&B Concepts ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es ist eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben. Der Veranstalter ist verpflichtet, die F&B Concepts rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

1. Die F&B Concepts ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von der F&B Concepts zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der F&B Concepts zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der F&B Concepts an Dritte.

3. Sofern es sich bei den vereinbarten Preisen um Bruttopreise handelt, schließen diese die jeweilige gesetzliche MwSt. ein. Soweit das Angebot auf Nettopreisen beruht, ist die gesetzliche MwSt. noch hinzuzurechnen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 3 Monate und erhöht sich der von der F&B Concepts allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, erhöht werden.

4. Rechnungen der F&B Concepts sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist die F&B Concepts berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der F&B Concepts der eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Die F&B Concepts ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

IV. Beendigung des Vertrages durch die F&B Concepts

1. Wird eine Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der F&B Concepts gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die F&B Concepts zur Kündigung berechtigt.

2. Die F&B Concepts ist ferner berechtigt, vor Überlassung von Food Trucks vom Vertrag zurückzutreten, bzw. nach Gebrauchsüberlassung die weitere Durchführung des Vertrages zu kündigen:

a. Höhere Gewalt oder andere von der F&B Concepts nicht zu vertretende Umstände machen die Erfüllung des Vertrages unmöglich.

b. Der Veranstalter hat die Leistungen der F&B Concepts unter Angabe eines falschen Namens bzw. unzutreffenden Zwecks der geplanten Veranstaltung in Anspruch genommen.

c. Die F&B Concepts hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der F&B Concepts in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der F&B Concepts zuzurechnen ist.

d. Der Veranstalter hat die gemäß II. 2. erforderliche vorherige Zustimmung der F&B Concepts nicht eingeholt.

3. Der Rücktritt bzw. die Kündigung wird durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter ausgeübt.

4. Erfolgt die Vertragsbeendigung seitens der F&B Concepts aus Gründen, die aus dem Verantwortungsbereich des Veranstalters herrühren, ist dieser verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Mietzins zu entrichten, sofern es der F&B Concepts nicht gelingt, die angemieteten Food Trucks anderweitig zu vermieten.

5. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis, dass seitens der F&B Concepts höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. Der F&B Concepts bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Ein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen die F&B Concepts wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung besteht nur im Falle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens der F&B Concepts, es sei denn, es ist eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben.

V. Rücktritt des Veranstalters

1. Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, ist die F&B Concepts berechtigt, Stornogebühren nach unter V. 2 aufgeführter Staffelung zu erheben und, in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Rücktritt ist von der F&B Concepts zu vertreten.

2. Ausfallentschädigung bei Stornierungen:

a. nach Vertragsabschluss der Veranstaltung 20 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

b. 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

c. 36 Stunden vor Beginn der Veranstaltung 65 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

d. danach 85% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

3. Speziell für die Veranstaltung zugekaufte Getränke werden dem Veranstalter zu 100% in Rechnung gestellt.

4. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis, dass seitens der F&B Concepts höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. Der F&B Concepts bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen und wird von der F&B Concepts rückbestätigt.

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl ist bis spätestens vierzehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

2. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist bis spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

3. Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind der F&B Concepts schriftlich mitzuteilen.

4. Falls die Teilnehmerzahl um mehr als 10% abweicht, ist die F&B Concepts berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.

5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, ohne dass die F&B Concepts dem zugestimmt hat, so kann sie zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, die F&B Concepts trifft ein Verschulden.

6. Sofern eine Reduzierung der Personenzahl innerhalb von sieben Werktagen vor der Veranstaltung vorgenommen wird, wird dies als Teilstornierung angesehen und gemäß V. berechnet.

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der F&B Concepts. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

 

VIII. Haftung des Veranstalters für Schäden

1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Food Trucks oder Inventar von F&B Concepts, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Die F&B Concepts kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

3. Der Veranstalter haftet für Verlust und Bruch von Ausstattungsgegenständen, welche Ihm zeitweise von der F&B Concepts überlassen worden sind, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden.

IX. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.

2. Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz der F&B Concepts.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Köln, soweit der Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Köln.

4. Es gilt deutsches Recht.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand November 2023

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